Im Mai 2015 wurde das Haus aufgefrischt und die Ausstattung erneuert.
Das malerisch zwischen zwei Seen gelegene Ferienhaus dürfte besonders für diejenigen sehr reizvoll sein, für die Baden, Bootsfahren, Angeln, Tauchen oder Segeln im Urlaub wichtig sind. Aber auch Menschen, die nur eine Schwäche für die Schönheit der Natur haben, kommen hier auf Ihre Kosten.
Es gibt kilometerweit ums Ferienhaus Sarbinga wunderschöne Wälder, Wiesen und viele viele Seen. Der See soz. im Rücken des Ferienhauses gehört zu den größten in Polen und ist bis zu 90 m tief. Am Besten kann man sich ein Bild über die Schönheit des Landflecks machen indem man sich die Luftfotos anschaut.
Infos zum Angeln direkt am Haus und in den umliegenden Seen liegen weiter unten vor...
Angellizenzen bekommt man bei der Bewirtschaftsorganisation für die umliegenden Seen, Hauptsitz in Czaplinek. Die aktuellen Gebühren für Ausländer können der Website der See-Bewirtschaftugsorganisation entnommen werden https://grczaplinek.wordpress.com/oplaty und dort unter Pkt. 6 oplaty dla obcokrajowcow (Gebühren für Ausländer) wobei
caly sezon = gesamte Saison und dni = Tage.
Als erworbene Angellizenz gilt laut dieser Website im Jahr 2016 ein Überweisungsbeleg für den entsprechenden Geldbetrag an
Gospodarstwo Rybacke Czaplinek
IBAN - PL95858110270410362620000001
BIC - GBWCPLPPXXX
unter Angabe wie folgt:
1. Nazwisko i Imię wędkującego; Vor- und Nachname des Anglers
2. Seria i numer Karty Wędkarskiej; Angelscheinnummer bzw. andere Bezeichnung
3. Nazwa jeziora lub GRUPY jezior; Angabe des Gewässers (entfällt bei Ausländern, da ihre Lizenz immer für sämtliche Gewässer gilt.)
4. Rodzaj wędkowania (z brzegu, z łodzi, spod lodu); Art des Angelns (entfällt bei Ausländern da grundsätzlich gültig für teureres Angeln vom Boot aus)
5. Okres wędkowania (sezon letni, sezon zimowy, 14 dni, 7dni, 3dni); Zeitraum in dem die Lizenz gelten soll.
Gebühren gem Website der Bewirtschaftsorganisation im Jahr 2016:
gesamte Saison – 75 €
14 Tage – 35 €
7 Tage – 25 €
3 Tage – 12 €
Der Überweisungsbeleg ist vom Angler beim Angeln mitzuführen.